Das Gebäude Schloss Hermann Heibel, der Sitz des Hessischen Landtags.

Metropolgesetz

In § 2 Metropolgesetz wird das Gebiet das Ballungsraumes Frankfurt/Rhein-Main definiert. Es umfasst derzeit 80 Mitgliedsstädte und sechs Landkreise.

Diese arbeiten insbesondere im Bereich der regionalen Flächennutzungsplanung zusammen und stimmen sich zudem in weiteren regionalbedeutsamen Angelegenheiten ab. Aufstellung und Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) und des Regionalen Landschaftsplans sind als gesetzliche Kernaufgaben dem Regionalverband FrankfurtRheinMain übertragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Das Metropolgesetz

Das Gesetz über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-MainÖffnet sich in einem neuen Fenster vom 08. März 2011 (Metropolgesetz) ist – wie der Großteil der hessischen Rechtsvorschriften – ein befristetes Gesetz. Hintergrund dieser Befristung ist das Bestreben der Hessischen Landesregierung, Gesetze regelmäßig „auf den Prüfstand“ zu stellen und im Interesse der Entbürokratisierung unnötige oder veraltete rechtliche Vorschriften abzubauen.

Das Metropolgesetz wurde mit Gesetz vom 24. August 2018 (GVBl. S. 387) aktualisiert und die Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2029 verlängert.

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